{"id":5094,"date":"2026-11-04T13:20:21","date_gmt":"2026-11-04T12:20:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.spielmobil-konz.de\/?page_id=5094"},"modified":"2026-11-04T13:38:57","modified_gmt":"2026-11-04T12:38:57","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen-des-spielmobils-konz","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.spielmobil-konz.de\/?page_id=5094","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Spielmobils Konz"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Spielmobil Konz ist eine Einrichtung in Tr\u00e4gerschaft des gemeinn\u00fctzigen \u201eJugendnetzwerk Konz e.V. \u2013 Haus der Jugend\u201c. Dieser stellt zu spielp\u00e4dagogischen Zwecken Spielmaterialien und Gro\u00dfspielger\u00e4te dem Ausleiher bzw. dem Auftraggeber zur Verf\u00fcgung. Dar\u00fcber hinaus f\u00fchrt das Spielmobil Konz im Auftrag Spielaktionen und Spielfeste durch. S\u00e4mtliche Leistungen und Angebote des Spielmobils Konz erfolgen im Rahmen der satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben bzw. ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<p><br \/>\nDie Angebote des Spielmobil Konz sind grunds\u00e4tzlich freibleibend und unverbindliche. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber sowie die Auftragsbest\u00e4tigung bed\u00fcrfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Vertr\u00e4ge kommen erst durch schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung oder durch tats\u00e4chlich erbrachte Leistungen des Spielmobils Konz zustande.<\/p>\n<p><br \/>\nVoraussetzung zur Ausleihe von Spielmaterialien und Equipment des Spielmobils ist die Abgabe einer <span style=\"text-decoration: underline;\">schriftlichen Bestellung<\/span>. Telefonische Anfragen werden lediglich als Voranfrage behandelt, es erfolgt aber keine feste Reservierung. Nach Eingang der schriftlichen Bestellung erh\u00e4lt der\/die Ausleiher\/in von der Gesch\u00e4ftstelle eine Auftragsbest\u00e4tigung.<\/p>\n<p><br \/>\nS\u00e4mtliche zwischen dem Spielmobil Konz und dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen, z. B. Nebenabreden, Zusicherungen und nachtr\u00e4gliche Vereinbarungen oder Erg\u00e4nzungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Werden die vorgenannten Vereinbarungen von nicht \u00fcber unbeschr\u00e4nkte Vertretungsmacht verf\u00fcgenden Mitarbeitern getroffen, bed\u00fcrfen sie zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung der Gesch\u00e4ftsstelle. Weitere als die zwischen Gesch\u00e4ftsstelle und dem Auftraggeber schriftlich getroffenen Vereinbarungen gelten als nicht erfolgt, m\u00fcndliche Zusagen als nicht abgegeben.<\/p>\n<p><br \/>\nF\u00fcr Art und Umfang vom Spielmobil Konz zu erbringenden Leistungen sind ausschlie\u00dflich die mit dem Auftraggeber getroffenen vertraglichen Vereinbarungen ma\u00dfgeblich. Ber\u00e4t das Spielmobil Konz den Auftraggeber bei der Festlegung der Leistung, erfolgt dieses nach bestem Wissen. Die Entscheidung \u00fcber Leistung sowie deren Zweckm\u00e4\u00dfigkeit trifft jedoch letztendlich der Auftraggeber in eigener Verantwortung.<\/p>\n<p><br \/>\nDie Spielmaterialien und Gro\u00dfspielger\u00e4te d\u00fcrfen nur f\u00fcr den vorgesehenen Zweck und Zeitraum eingesetzt und nicht \u00fcberlastet werden. Ver\u00e4nderungen an den Spielmaterialien und Gro\u00dfspielger\u00e4ten, sowie das Anbringen von Beschriftungen, Schildern oder Aufklebern sind nicht gestattet. Weiterhin d\u00fcrfen die Materialien nur auf einer ebenen, sauberen Fl\u00e4che wie Gras, Teer oder gepflasterten Fl\u00e4chen eingesetzt werden. Nicht gestattet ist der Einsatz auf Schotter, Tartan oder rotem Sand.<\/p>\n<p><br \/>\nDas Spielmobil Konz haftet nicht f\u00fcr Personen-, Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den die im Verantwortungsbereich des Ausleihers\/in bzw. des Auftraggebers entstehen. F\u00fcr Sch\u00e4den, Zerst\u00f6rung, Diebstahl oder Verlust von Spielmaterialien und\/oder Equipment w\u00e4hrend der Ausleihzeit haftet der\/die Ausleiher\/ in bzw. der Auftraggeber in vollem Umfang zum aktuellen Wiederbeschaffungswert zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p><br \/>\nDer Entleiher bzw. der Auftraggeber stellt das Spielmobil Konz von Schadenersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Ger\u00e4te oder Teilnahme an den Spielaktionen ergeben frei.<\/p>\n<p><br \/>\nK\u00f6nnen gebuchte oder best\u00e4tigte Termine vom Spielmobil Konz nicht eingehalten werden, so sind Anspr\u00fcche des\/r Ausleihers\/in oder des Auftraggebers dem Spielmobil Konz gegen\u00fcber, die \u00fcber eine Erstattung der Vorauszahlungen hinausgehen, ausgeschlossen.<\/p>\n<p><br \/>\nBei Anlieferung von Spielmaterialien bzw. Equipment hat der Auftraggeber unverz\u00fcglich nach Erhalt, Mengen und erkennbare M\u00e4ngel zu pr\u00fcfen. Sp\u00e4tere M\u00e4ngelr\u00fcgen sind ausgeschlossen.\u00a0<\/p>\n<p><br \/>\nBei unvorhergesehenen Ereignissen wie beispielsweise Staus oder gesperrte Stra\u00dfen die zu einer Versp\u00e4tung f\u00fchren, wird die verlorene Spielzeit am Ende nachgeholt.<\/p>\n<p><br \/>\nBei einem Abbruch w\u00e4hrend einer Veranstaltung und bei Verlust von Spielzeit aufgrund von Sch\u00e4den, die w\u00e4hrend des Einsatzes entstehen, kann keine Erstattung gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n<p><br \/>\nF\u00fcr Ausfallzeiten durch ung\u00fcnstige Wetterverh\u00e4ltnisse wird kein Nachlass bzw. Erstattung gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p><br \/>\nWerden die Gro\u00dfspielger\u00e4te sp\u00e4ter als vereinbart zur\u00fcckgegeben, haftet der\/die Ausleiher\/in f\u00fcr Folgekosten (Ausfallsch\u00e4den weiterer Veranstaltungen) durch eine versp\u00e4tete R\u00fcckgabe. Sofern das Spielmobil die Materialien bei R\u00fcckgabe nicht unmittelbar auf m\u00f6gliche Sch\u00e4den hin \u00fcberpr\u00fcfen kann, entbindet dies den\/die Ausleiher\/in nicht von seiner Verpflichtung f\u00fcr Sch\u00e4den zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind.<\/p>\n<p><br \/>\nDer\/die Ausleiher\/in verpflichtet sich die ausgeliehenen Spielmaterialien und Gro\u00dfspielger\u00e4te plus Zubeh\u00f6r sorgf\u00e4ltig zu behandeln. Bei \u00dcbernahme der Ger\u00e4te hat der\/die Ausleiher\/in den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand der Ger\u00e4te incl. Zubeh\u00f6r und den fahrtauglichen Zustand der PKW-Anh\u00e4nger zu kontrollieren. Das Spielmobil Konz haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die infolge einer ungen\u00fcgenden Kontrolle nach \u00dcbergabe bzw. bei Fahrtantritt dem\/der Ausleiher\/in oder Dritten entstehen. Die Spielmaterialien und Gro\u00dfspielger\u00e4te sowie das Zubeh\u00f6r m\u00fcssen sauber und nach M\u00f6glichkeit trocken zur\u00fcckgegeben werden. Andernfalls werden Reinigungskosten in H\u00f6he von 25,00 Euro pro Stunde (plus MwSt.) berechnet.<\/p>\n<p><br \/>\nBei \u00dcbergabe der Spielmaterialien und Gro\u00dfspielger\u00e4te erhalten Sie Informationsmaterialien wie eine Aufbauanleitung und die Sorgfaltspflichten f\u00fcr das ausgeliehene Material.<\/p>\n<p>Aufblasbare Spielger\u00e4te wie z.B. H\u00fcpfburgen d\u00fcrfen nie \u00fcber den Boden gezogen werden. Diese sind immer zu tragen, bzw. mit daf\u00fcr geeigneten Hilfsmitteln zu transportieren. Vor dem Aufbau ist der Standort auf spitze Gegenst\u00e4nde zu untersuchen, so dass keine Scheuerpunkte und spitze Gegenst\u00e4nde sich unter den aufblasbaren Spielger\u00e4ten, bzw. im Umfeld (B\u00e4ume, Laternen,<br \/>\nVorspr\u00fcnge, etc.) befinden. Es ist darauf zu achten, dass in unmittelbarer N\u00e4he der H\u00fcpfburg nicht geraucht wird und Ber\u00fchrungen mit spitzen oder scharfkantigen Gegenst\u00e4nden vermieden werden. Die aufblasbaren Spielger\u00e4te d\u00fcrfen nur auf den daf\u00fcr vorgesehenen Unterlegplanen betrieben werden. Durch das h\u00fcpfen der Kinder kann die H\u00fcpfburg sich verschieben, so dass diese mit dem vorgesehenen Schn\u00fcrmaterial und Gewichten zu fixieren ist.<\/p>\n<p><br \/>\nAufblasbare Spielger\u00e4te m\u00fcssen ohne Schuhe betreten werden, dass Klettern an den Seitenw\u00e4nden ist verboten. Es ist darauf zu achten, dass aufblasbare Spielger\u00e4te <span style=\"text-decoration: underline;\">nur von Kindern bis 12 Jahren<\/span> und ohne Brillen, spitze und scharfkantige Gegenst\u00e4nde oder Schmuckteile genutzt wird. Diese sind vor Betreten der Spielger\u00e4te abzulegen. Ebenfalls d\u00fcrfen die aufblasbaren Spielger\u00e4te nicht mit Lebensmitteln, Eis, Lutschern oder Getr\u00e4nken, etc. betreten werden.<\/p>\n<p><br \/>\nBei starkem Wind oder Sturm d\u00fcrfen aufblasbare Spielger\u00e4te nicht betrieben werden. Bei Regen m\u00fcssen diese au\u00dfer Betrieb genommen und abgeschaltet werden. Das Gebl\u00e4se ist trocken unterzustellen, das Spielger\u00e4t sorgf\u00e4ltig zusammenzulegen bzw. abzudecken, so dass nur die Unterseite nass wird.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> <br \/>\nAufsichtspflicht<\/span><\/strong><br \/>\n<strong>S\u00e4mtliche Spielmaterialien insbesondere Gro\u00dfspielger\u00e4te wie aufblasbare Spielger\u00e4te, Rollenbahn, Kistenklettern, etc. sind aufsichtspflichtig. Der\/die Ausleiher\/in gew\u00e4hrleistet, dass die Spielger\u00e4te w\u00e4hrend des Betriebes st\u00e4ndig durch geeignetes Betreuungspersonen beaufsichtigt werden.<\/strong> Alle mit der Aufsicht betrauten Personen sind mit der Funktionsweise und den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen. Bei den aufblasbaren Spielger\u00e4ten (z.B. H\u00fcpfburgen) ist u.a. auf \u00dcberf\u00fcllung zu achten.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong><br \/>\nHinweis zur Haftung und Ihrer Haftpflichtversicherung:<\/strong><\/span><br \/>\n\u00dcberpr\u00fcfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung, bzw. Ihre Veranstaltungshaftpflicht f\u00fcr Ihre Veranstaltung darauf, ob Ihre Versicherung die gebuchten Spielmaterialien, insbesondere Gro\u00dfspielger\u00e4te wie H\u00fcpfburgen, Aktionen des Bungeetrampolin, Kletterwand oder Kistenklettern beinhaltet, bzw. die Risiken abdeckt. I.d.R. sind viele Risiken einer Veranstaltung \u00fcber die normale Vereinshaftpflicht nicht abgedeckt, insbesondere ausgeliehene Materialien. Falls kein Versicherungsschutz besteht, sollte dieser gesondert mit Ihrer<br \/>\nVersicherung vereinbart werden.<\/p>\n<p><br \/>\nDa unsere Spielmobilteamer\/innen in der Regel von fr\u00fch morgens bis sp\u00e4t abends unterwegs sind, muss der Auftraggeber f\u00fcr eine warme Mahlzeit und ausreichend alkoholfreie Getr\u00e4nke sorgen. Bei mehrt\u00e4gigen Veranstaltungen muss der Veranstalter f\u00fcr das Personal eine Unterkunft kostenfrei zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<p><br \/>\nZum Betrieb von aufblasbaren Spielger\u00e4ten wie beispielsweise H\u00fcpfburgen \u00e4hnlichen Gebilden wird permanent ein Stromanschluss mit Wechselstrom 230V \/ 16 A ben\u00f6tigt.<\/p>\n<p><br \/>\nBei einer mehrt\u00e4gigen Buchung \u00fcber Nacht m\u00fcssen die Spielmaterialien oder sonstiges Equipment \u00fcber Nacht in einem erschlie\u00dfbaren Raum aufbewahrt werden, sofern keine entsprechende Nachtwacht vorhanden ist.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong><br \/>\nR\u00fccktritt und Stornierung:<\/strong><\/span><br \/>\nDer R\u00fccktritt vom Auftrag ist jederzeit m\u00f6glich. Der R\u00fccktritt muss schriftlich erfolgen. Ma\u00dfgebend f\u00fcr den R\u00fccktrittszeitraum ist der Eingang der schriftlichen R\u00fccktrittserkl\u00e4rung. F\u00fcr den R\u00fccktritt gelten folgende R\u00fccktrittsbedingungen:<br \/>\n\u2022 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstag 10 % der Auftragssumme<br \/>\n\u2022 bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstag 50 % der Auftragssumme<br \/>\n\u2022 vor Fahrtbeginn 70 % der Auftragssumme<br \/>\n\u2022 Absage vor Ort 80 % der Auftragssumme<br \/>\n<br \/>\n<br \/>\nAnfallende Geb\u00fchren wie z.B. Abnahme f\u00fcr fliegende Bauten, T\u00dcV, GEMA o.\u00e4. gehen zu Lasten des Auftraggebers.\u00a0<br \/>\n<br \/>\n<br \/>\nSch\u00e4den an den Spielmaterialien oder sonstigen Equipment des Spielmobils sind der Gesch\u00e4ftsstelle unverz\u00fcglich zu melden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Spielmobil Konz ist eine Einrichtung in Tr\u00e4gerschaft des gemeinn\u00fctzigen \u201eJugendnetzwerk Konz e.V. \u2013 Haus der Jugend\u201c. 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